Spenden oder Legate

Der Verein Ortsmuseum freut sich über Spenden oder Legate für die Erfüllung seiner Aufgaben. Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig gemäss Verfügung des Kantonalen Steueramtes St. Gallen vom 20. November 2012.


Abzüge von Zuwendungen

Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen können freiwillige Leistungen an den Verein Ortsmuseum steuerlich in Abzug bringen, soweit die Zuwendungen Fr. 500.-- übersteigen (direkte Bundessteuer ab Fr. 100.--), höchstens jedoch 20% der Nettoeinkünfte. Bei Zuwendungen von juristischen Personen besteht nur die Höchstbegrenzung auf 20% des Reingewinns.

 

Die Steuerbefreiung ist nach harmonisiertem Recht ausgesprochen worden und gilt deshalb in der ganzen Schweiz. Die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen aus andern Kantonen richtet sich jedoch nach den entsprechenden kantonalen Steuerbestimmungen.

 

Erbschafts- und Schenkungssteuern

Zuwendungen an den Verein Ortsmuseum von Personen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen unterliegen nicht der Erbschafts-oder Schenkungssteuer. Dasselbe gilt für Zuwendungen aus andern Kantonen, mit denen der Kanton St. Gallen eine Gegenrechtsvereinbarung abgeschlossen hat. Die Liste der Gegenrechtsvereinbarungen finden Sie im St. Galler Steuerbuch 145 Nr.1 unter https://www.steuern.sg.ch/home/sachthemen/knowledge_center/steuerbuch.html

(Auszug aus der Verfügung des Kantonalen Steueramtes St. Gallen vom 20. November 2012)


Für Überweisungen stehen Ihnen diese Konti zur Verfügung: 


St. Galler Kantonalbank, 9230 Flawil

IBAN CH92 0078 1205 5011 5400 9
 

Raiffeisen Flawil, 9230 Flawil
 IBAN CH18 8080 8008 1240 3777 3

Bitte vermerken Sie auf Ihrer Überweisung das Stichwort „Spende“ oder allenfalls „Gönnerbeitrag“ oder „Neumitgliederbeitrag“.